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Condiciones generales

La versión alemana es la jurídicamente vinculante.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Goldbar GmbH · Stand: April 2026

Geltungsbereich & Vertragspartner

  • Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung zwischen der Goldbar GmbH (nachfolgend Goldbar) und dem Gast (Unternehmen oder Privatperson).
  • Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die Goldbar GmbH.
  • AGB des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  • Alle genannten Preise sind Nettopreise.

Reservierungen / Buchung

  • Mit Durchführung einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an.
  • Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Beherbergungsvertrag zustande.
  • Bei Buchung einer Kategorie besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Einheit.
  • Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen behält sich Goldbar vor.

Stornierungsfristen / Rücktritt / No-Show

  • Eine garantierte Reservierung liegt vor, sobald der Gast eine schriftliche Bestätigung durch Goldbar erhalten hat. Als schriftliche Bestätigung gilt jede Bestätigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS durch einen Mitarbeiter von Goldbar.
  • Kostenfreie Stornierungen sind nur im Rahmen der bei Buchung ausgewiesenen Bedingungen möglich.
  • Nach Ablauf der Stornofrist bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, auch bei Nichtanreise.
  • Nicht weitervermietete Apartments können mit 90 % des vereinbarten Preises berechnet werden.
  • Bei Nichtanreise werden alle Folgenächte storniert; kein Anspruch auf Rückerstattung.

Übernachtungspreise & Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise.
  • Übernachtungspreise sind im Voraus zu bezahlen.
  • Akzeptierte Zahlungsmittel: MasterCard, Visa, American Express, Sofort/Klarna, PayPal, Banküberweisung. Keine Barzahlung.
  • Goldbar ist berechtigt, die hinterlegten Zahlungsmittel mit Zusatzleistungen oder Vertragsverstößen zu belasten.

Zahlungsverzug & Mahngebühren

  • Befindet sich der Gast im Zahlungsverzug, ist Goldbar berechtigt, eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 3 Kalendertagen zuzustellen.
  • Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist Goldbar berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
  • Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
  • Je Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Automatische Belastung des Zahlungsmittels

  • Der Gast ermächtigt Goldbar ausdrücklich, das bei Buchung hinterlegte Zahlungsmittel (Kreditkarte oder sonstiges) ohne weitere Rückfrage zu belasten für:
    • Schäden an der Wohnung oder am Inventar (inkl. Bearbeitungsgebühr gemäß AGB),
    • Verstöße gegen das Rauchverbot, Partyverbot oder sonstige Verhaltensregeln gemäß diesen AGB,
    • Verlängerungen der Buchung gemäß vereinbarten oder automatisch verlängerten Konditionen,
    • alle sonstigen vertraglichen Forderungen, die auf Grundlage dieser AGB entstehen.
  • Die Belastung erfolgt auf Basis der jeweils geltenden Pauschalen oder des nachgewiesenen Schadens. Dem Gast wird eine Abrechnung übermittelt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Gast vorbehalten.

Kaution

  • Aufenthalte unter 3 Wochen: Kaution 300,00 € pro Wohnung.
  • Aufenthalte ab 3 Wochen: Kaution in Höhe eines Monatsübernachtungspreises.
  • Leistet der Gast keine Kaution, besteht kein Anspruch auf Überlassung der Wohnung.
  • Die Kaution wird innerhalb von 28 Tagen nach Abreise und vollständiger Schadensklärung zurückerstattet, sofern keine berechtigten Forderungen bestehen.

Nutzung der Wohnungen

  • Apartments stehen nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
  • Schlüssel und Zutrittsmedien sind am Abreisetag ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei Hinterlegung in einer Schlüsselbox ist ein Foto als Nachweis anzufertigen.
  • Bei Verlust eines Schlüssels oder Zutrittsmediums wird eine Pauschale von 200,00 € erhoben.
  • Ist aufgrund des Verlustes ein Austausch des Schlosses oder der Zugangssysteme erforderlich, trägt der Gast die hierfür anfallenden tatsächlichen Kosten vollumfänglich. Dies gilt zusätzlich zur Verlustpauschale.
  • Late Check-out und Early Check-in sind nur nach Absprache und gegen Entgelt möglich.

Haftung des Gastes für Mitgebrachte Personen

  • Der Gast haftet gemäß § 278 BGB vollumfänglich für alle Personen, die er in die Unterkunft mitbringt oder denen er Zutritt ermöglicht – unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter, Familienangehörige, Freunde oder sonstige Dritte handelt.
  • Dies gilt insbesondere für Sachschäden, die durch mitgebrachte Personen verursacht werden.
  • Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung behält sich Goldbar ausdrücklich vor, Strafanzeige gemäß § 303 StGB zu erstatten.
  • Der Gast stellt Goldbar von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verhalten mitgebrachter Personen resultieren.

Videoüberwachung

  • Die Gemeinschaftsbereiche und Außenanlagen der Unterkunft können gemäß § 4 BDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO videoüberwacht sein.
  • Die Überwachung dient der Sicherheit der Gäste sowie dem Schutz des Eigentums von Goldbar.
  • Hinweisschilder an den überwachten Bereichen informieren die Gäste über die Videoüberwachung.
  • Aufnahmen werden nur zur Aufklärung von Schadensfällen oder Straftaten verwendet und nach spätestens 72 Stunden gelöscht, sofern kein konkreter Verdacht besteht.
  • Weitere Informationen zum Datenschutz: https://standort24.com/datenschutz/

Rauchverbot

  • Alle Apartments und Gemeinschaftsräume sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen in Innenräumen ist strikt untersagt.
  • Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen und gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
  • Das Rauchen auf Balkonen, vor Fenstern oder in Türbereichen, die einen Raucheintrag in das Gebäude ermöglichen, ist ebenfalls untersagt.
  • Bei Zuwiderhandlung fällt eine Reinigungspauschale von mindestens 200,00 € an. Weitergehender Schadensersatz sowie Mietausfallkosten können zusätzlich geltend gemacht werden.

Meldepflicht (§ 29 Bundesmeldegesetz)

  • Gemäß § 29 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, für ihre Gäste Meldescheine auszufüllen.
  • Der Gast ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß bereitzustellen und den Meldeschein zu unterzeichnen.
  • Ausländische Staatsangehörige haben zudem ein gültiges Reisedokument vorzulegen.

Beschädigung oder Inventarentfernung

  • Bei Schäden oder unberechtigter Entfernung von Inventar besteht Anspruch auf Ersatz der Kosten sowie einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 €.
  • Goldbar ist berechtigt, das hinterlegte Zahlungsmittel entsprechend zu belasten (siehe auch: Automatische Belastung des Zahlungsmittels).

Überlassung & Weitervermietung

  • Weitervermietung oder gewerbliche Weitervermittlung ist untersagt.
  • Nutzung ausschließlich zu Beherbergungszwecken; Foto- oder Videoaufnahmen nur mit Genehmigung.
  • Der Gast ist berechtigt, die Wohnung seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und übernimmt hierfür die vollumfängliche Haftung gemäß § 278 BGB.

Early Check-in & Late Check-out

  • Ein Anspruch auf Early Check-in oder Late Check-out besteht nicht.
  • Bei genehmigtem Late Check-out: 10,00 € je angefangener Stunde.
  • Abreise mehr als 3 Stunden nach vereinbartem Check-out ohne Genehmigung: 30,00 € je angefangener Stunde; bei Überschreitung von 3 Stunden verlängert sich die Buchung automatisch um 3 Tage zum vollen Übernachtungspreis, mindestens 120,00 € pro Nacht, zzgl. 30,00 € Bearbeitungsgebühr.
  • Bei genehmigtem Early Check-in: 10,00 € je angefangener Stunde.

Verbot von Partys und Versammlungen

  • Partys und Versammlungen sind untersagt.
  • Bei Verstößen: Reinigungspauschale von mindestens 500,00 € plus ggf. Schadensersatz.

Haustiere

  • Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet, außer Assistenzhunde.
  • Nicht genehmigte Tiere: Sonderreinigungspauschale 150,00 €.

Instandhaltung und Reinigung

  • Gäste sind verpflichtet, Apartments pfleglich zu behandeln.
  • Normale Abnutzung und übliche Verschmutzung sind durch die Endreinigung abgegolten.
  • Bei übermäßiger Verschmutzung: zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 100,00 €.
  • Möbelrückstellung bei unabgesprochenem Umräumen: Mitarbeiterkosten zzgl. 50,00 € Bearbeitungsgebühr.

Anderes Fehlverhalten

  • Fenster sind zu schließen und Heizungen auszuschalten, wenn das Objekt nicht genutzt wird. Bei Zuwiderhandlung: 80,00 € pro Vorfall.
  • Veränderungen an technischen Geräten (Router, Smartlocks, Smartthermostate etc.) sind untersagt. Bei Verstoß: 60,00 € pro Vorfall.
  • Probleme mit der Wohnung sind Goldbar unverzüglich zu melden. Unterlassene Meldung begründet Haftung des Gastes für daraus resultierende Schäden.

Haftung von Goldbar

  • Goldbar haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf vorhersehbaren Schaden.
  • Für eingebrachte Sachen haftet Goldbar nach den gesetzlichen Vorschriften; Einschränkungen gelten für Werte über 800 € bzw. 3.500 € ohne gesonderte Vereinbarung.
  • Keine Haftung für Fahrzeuge auf Stellplätzen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Zahlungsverzug & Verweisung aus der Wohnung

  • Bei Zahlungsverzug kann Goldbar eine schriftliche Mahnung mit 3-tägiger Frist zustellen.
  • Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist Goldbar berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen und den Gästen die Wohnung zu verweisen.
  • Die außerordentliche Kündigung entbindet den Gast nicht von seiner Zahlungspflicht. Der vollständige Betrag der Reservierung (inkl. aller gebuchten Nächte) bleibt in voller Höhe fällig, auch wenn der Gast die Wohnung aufgrund der Kündigung vorzeitig verlassen muss.
  • Goldbar ist berechtigt, diesen Betrag unmittelbar vom hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen.
  • Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Ersatz für entgangene Mieteinnahmen bleiben unberührt.

Beendigung des Beherbergungsvertrages

  • Kündigung aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei: höherer Gewalt, Sicherheitsgefährdung, falschen Angaben, Zahlungsunfähigkeit, gesetzwidrigem Zweck oder unzulässiger Weitervermietung.

Verlängerungen der Buchung

  • Bei einer Buchung mit offenem Ende ist Goldbar im zeitlichen Umfang des Rechnungszeitraums vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums über die Beendigung zu informieren.
  • Beispiel: Monatliche Zahlung = 1 Monat Vorlaufzeit; 14-tägige Abrechnung = 14 Tage Vorlaufzeit.
  • Andernfalls verlängert sich die Buchung automatisch.

Gutscheine

  • Gutscheine sind nicht übertragbar oder auszahlbar. Restguthaben bleibt bestehen.

Internetnutzung

  • Internet wird kostenfrei bereitgestellt; Missbrauch (z. B. illegales Filesharing) ist untersagt.
  • Der Gast stellt Goldbar von Ansprüchen Dritter aufgrund rechtswidriger Nutzung frei.

Kundendaten

  • Gäste haben gültige Identifikationsdokumente vorzulegen.
  • Goldbar darf zur Betrugsprävention digitale Prüfverfahren einsetzen.

Datenschutz

Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
  • Gerichtsstand: Sitz des Beherbergungsbetriebs, soweit gesetzlich zulässig. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  • Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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